FAQ – Häufige Fragen zu Reha & Kur

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Kur, Reha und Kostenerstattung.

1. Was ist der Unterschied zwischen Kur und Reha?

Im Alltag werden „Kur“ und „Reha“ oft als Synonyme verwendet, bedeuten aber nicht dasselbe. Eine Kur (ambulante Vorsorgeleistung) dient der Prävention – sie soll gesundheitlichen Problemen vorbeugen und das Wohlbefinden steigern. Eine Rehabilitation dagegen ist eine medizinische Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit, um bestehende Erkrankungen oder Beschwerden zu lindern. Kurz gesagt: Kur = vorbeugen, Reha = nach Krankheit wiederherstellen. LEC bietet sowohl Kur- als auch Reha-Maßnahmen an.

2. Wer hat Anspruch auf eine Kur oder Reha mit Kostenerstattung?

Grundsätzlich haben alle gesetzlich Versicherten mit medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf eine Kur/Reha – vorausgesetzt, ihr Arzt bestätigt die Notwendigkeit und die Maßnahme verspricht Erfolg. Typische Gründe: chronische Rückenschmerzen, Erschöpfung, Atemwegsprobleme, Hauterkrankungen oder Überlastung (z. B. bei pflegenden Angehörigen). Die Krankenkasse bzw. Rentenversicherung prüft den Antrag und bewilligt die Leistung, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch privat Versicherte können je nach Tarif Kostenerstattung erhalten. LEC hilft Ihnen vorab im Erstattungs-Check herauszufinden, ob ein Anspruch besteht.

3. Wie häufig kann ich eine Kur oder Reha in Anspruch nehmen?

In der Regel können stationäre Reha-Maßnahmen alle 4 Jahre bewilligt werden. Vorsorge-Kuren zur Prävention (ambulante Kur) können meist alle 3 Jahre beantragt werden. Ausnahmen sind möglich: Bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustands oder besonderen medizinischen Gründen kann eine vorzeitige Wiederholung genehmigt werden[25]. Wichtig: Die Krankenkasse oder Rentenversicherung entscheidet im Einzelfall über die Frequenz, orientiert an gesetzlichen Richtlinien. LEC berät Sie, wann ein neuer Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

4. Wie beantrage ich eine Kur oder Reha?

Der Weg zur bewilligten Kur/Reha hat zwei Hauptschritte:

(1) Besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Dieser dokumentiert Ihre Beschwerden und stellt die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme fest Attest oder Befundbericht).

(2) Mit diesen Unterlagen stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle – in der Regel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder, falls es um Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit geht, bei der Deutschen Rentenversicherung. Nutzen Sie die Formulare Ihrer Kasse oder Rentenversicherung (LEC stellt sie bereit und hilft beim Ausfüllen). Reichen Sie alles ein; der Kostenträger prüft den Antrag innerhalb einiger Wochen und teilt
Ihnen das Ergebnis schriftlich mit. LEC übernimmt gerne die komplette Antragsabwicklung für Sie.

5. Welche Unterlagen werden für den Kurantrag benötigt?

Wichtig ist vor allem der ärztliche Befundbericht oder ein spezielles Kur- Formular vom Arzt, das Ihre Diagnose und die Empfehlung für die Kur/Reha enthält. Zusätzlich sollten Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen beilegen: Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder/Berichte, Liste Ihrer aktuellen Medikamente. Falls vorhanden, fügen Sie auch frühere Reha-Abschlussberichte bei. Ihre Krankenkasse stellt oft ein eigenes Antragsformular bereit – dieses müssen Sie (ggf. zusammen mit dem Arzt) ausfüllen. LEC stellt sicher, dass Ihr Antrag vollständig ist und hilft beim Zusammenstellen aller Unterlagen.

6. Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten einer Kur in Kroatien?

Ja, gesetzliche Krankenkassen erstatten auch Kur- und Reha-Maßnahmen im EU-Ausland – sofern die Maßnahme zuvor beantragt und genehmigt wurde. Dank der EU-Richtlinie zur Patientenmobilität haben Sie die Möglichkeit, eine ambulante Kur oder stationäre Reha in Kroatien durchzuführen. Voraussetzungen: Ihr gewählter Kurort muss ein anerkanntes Heilbad sein und die Behandlung dem deutschen Standard entsprechen (was bei unseren Partnerkliniken der Fall ist). Nach Genehmigung stellt die Kasse einen & Kurarztschein“ aus oder gibt eine schriftliche Zusage. Wichtig zu wissen: Ihre Krankenkasse erstattet maximal die Kosten, die bei gleicher Behandlung in Deutschland angefallen wären. In der Praxis werden die Kurkosten also bis zum Inlandstarif übernommen – eventuelle Mehrkosten tragen Sie selbst. Oft liegen die Behandlungskosten in Kroatien jedoch unter den deutschen, sodass die Erstattung einen Großteil abdeckt. LEC klärt im Vorfeld mit der Kasse, in welcher Höhe Kosten übernommen werden.

7. Muss ich einen Eigenanteil bezahlen?

Ja, wie in Deutschland fällt auch bei einer Kur/Reha mit Kassenleistung ein gesetzlicher Eigenanteil an. Dieser beträgt in der Regel 10 € pro Kalendertag für Erwachsene. Bei stationären Reha-Aufenthalten ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt, d. h. maximal 280 €. (Sollte ausnahmsweise die Rentenversicherung Kostenträger sein, gilt dort eine Zuzahlung bis zu 42 Tagen.) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind zumeist zuzahlungsbefreit.
Ambulante Kuren: Hier bezahlen Sie ebenfalls 10 € pro Tag für die Anwendungen; hinzu kommt ggf. eine geringe Hotelsteuer. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind (Belastungsgrenze erreicht), entfällt der Eigenanteil –
erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach der Zuzahlungsbefreiung.

8. Kann ich eine Begleitperson mitnehmen (z. B. Ehepartner oder Pflegebedürftigen)?

Grundsätzlich können Sie privat eine Begleitperson mitnehmen – z. B. Ihr Partner kann auf eigene Kosten im Kurhotel wohnen, wenn Kapazität vorhanden ist. Eine medizinisch notwendige Begleitperson (etwa weil Sie allein reiseunfähig sind) kann von der Krankenkasse beantragt und bezahlt werden. Sonderfall pflegende Angehörige: Seit Juli 2024 haben pflegende Angehörige gesetzlich das Recht, die von ihnen gepflegte Person zur eigenen Reha mitzubringen.

In solchen Fällen wird der Pflegebedürftige während der Reha in der Klinik oder nahe dabei betreut (sogenanntes Mitaufnahme- oder Begleitprogramm). Voraussetzung ist, dass die Klinik die Pflege leisten kann. LEC unterstützt Sie, falls Sie eine solche Mitnahme wünschen, und sucht eine geeignete Einrichtung. Für eine einfache Urlaubsbegleitung (ohne Pflegebedarf) beraten wir Sie gerne zu den Möglichkeiten – viele unserer Kurhotels bieten
Doppelzimmer und Programme für Partner an.

9. Wie steht es um die Qualität der Behandlung in Kroatien?

Die Qualität ist vergleichbar mit deutschen Standards. Unsere Partnerkliniken und Kurhotels erfüllen die Vorgaben der deutschen Krankenkassen hinsichtlich Ausstattung, Therapie und Personal[5]. Life & Elderly Care sorgt durch
regelmäßige Qualitätskontrollen und Schulungen dafür, dass deutsche und EU- Standards vor Ort eingehalten werden[38]. Viele Ärzte und Therapeuten in Kroatien sind westlich ausgebildet; einige Einrichtungen (z. B. Varaždinske Toplice) blicken auf eine jahrzehntelange medizinische Tradition zurück. Zudem sind die natürlichen Heilmittel (Thermalwasser, Meeresklima) und der persönliche Betreuungsschlüssel in kroatischen Kliniken hervorragende Grundlagen für erfolgreiche Therapien. Sie können also unbesorgt sein – in punkto Qualität sind Sie in guten Händen.

10. Welche Behandlungen und Indikationen werden angeboten?

Unsere Partner decken ein breites Spektrum ab. Therapien: Physiotherapie, Krankengymnastik, Ergotherapie, Massagen, Elektro-/Hydrotherapie, medizinische Bäder, Inhalationen, Psychotherapie, Ernährungsberatung u.v.m.
Es gibt Spezialprogramme, z. B. Atemwegskuren am Meer, Hautkuren mit Thermalwasser oder Orthopädische Reha nach Gelenk-OPs.

Indikationen: Besonders häufig kommen Patienten mit orthopädischen Beschwerden (Rücken, Gelenke, Muskeln), pneumologischen Erkrankungen (Asthma, COPD – Seeluft hilft), Hauterkrankungen (Psoriasis, Neurodermitis – Thermalbäder), psychosomatischen Problemen (Stress, Erschöpfung – Klimawechsel und Entspannung) sowie Herz-Kreislauf-Beschwerden zur Kur. Auch für Post- COVID Rehabilitation oder Neurologische Nachbehandlung (z. B. Schlaganfall) gibt es Angebote. Jede unserer Einrichtungen ist auf bestimmte Krankheitsbilder spezialisiert – z. B. Dermatologie und Rheumatologie in Naftalan[39], Orthopädie und Neurologie in Varaždinske Toplice, usw. Wir
beraten Sie, welcher Standort für Ihre Indikation der richtige ist.

11. In welcher Sprache findet die Kur statt? Muss ich Kroatisch können?

Sprachbarriere brauchen Sie nicht zu fürchten. In unseren Partnerkliniken wird meist Deutsch und Englisch gesprochen. Ärztliche Konsultationen sind oft auf Deutsch oder Englisch möglich[39]. Viele Mitarbeiter sprechen zumindest Englisch, einige auch Deutsch – z. B. an der Rezeption und bei den Ärzten ist deutschsprachige Betreuung oft vorhanden[39]. Die Therapien selbst finden manchmal auf Englisch statt; bei Bedarf sorgt LEC für Übersetzungshilfe. Zudem stellt LEC Ihnen auf Wunsch zweisprachige Betreuer zur Seite. Wichtig: Ihre medizinischen Berichte erhalten Sie selbstverständlich auf Deutsch, sodass Ihr Hausarzt sie versteht. Kurz gesagt – Sprachkenntnisse in Kroatisch sind nicht erforderlich. Mit Deutsch/Englisch kommen Sie gut zurecht, und wir unterstützen Sie kommunikativ wo nötig.

12. Was kostet mich der Service von LEC?

Unser Service ist für Patienten kostenfrei! LEC finanziert sich über Kooperationen mit den Einrichtungen, nicht über Gebühren von Patienten. Von der Erstberatung bis zur erfolgreichen Kur berechnen wir Ihnen nichts. Kostenlose Beratung ist Teil unseres Angebots. Sie zahlen lediglich die üblichen Eigenanteile und eventuelle Selbstkosten (z. B. für ein Upgrade im Hotel oder nicht erstattete Zusatzleistungen). Das bedeutet: Sie erhalten umfassende
Unterstützung ohne zusätzliche finanzielle Belastung. Unser Ziel ist, dass Sie bestmöglich versorgt werden – ohne dass Organisation und Beratung Sie etwas kosten.
dass Organisation und Beratung Sie etwas kosten.

13. Wie geht es nach der Reha weiter?

Nach Ihrer Rückkehr lassen Sie die Ergebnisse der Kur/Reha idealerweise von Ihrem Hausarzt nachbesprechen. Sie erhalten einen ausführlichen Entlassungsbericht der Klinik (in Deutsch oder übersetzt) für Ihre Ärzte. Darin stehen Befunde, durchgeführte Therapien und Empfehlungen für die Weiterbehandlung. Oft wird z. B. Physiotherapie oder Rehasport vor Ort weiterempfohlen – Ihr Arzt kann dies verordnen. Falls erforderlich, unterstützt LEC bei der Vermittlung von Nachsorgeangeboten (Rehasportgruppen, Selbsthilfe, ambulante Therapien). Wir interessieren uns auch für Ihren langfristigen Erfolg: Auf Wunsch bleibt LEC mit Ihnen in Kontakt, um den Fortschritt zu verfolgen. Zudem sollten Sie Ihrer Krankenkasse den Kurabschluss melden und eventuell Erstattungen abrechnen (Belege einreichen – wir helfen Ihnen dabei). Wichtig ist, dass die während der Kur erreichten Verbesserungen durch kontinuierliche Übungen und einen gesunden Lebensstil erhalten bleiben. Auch hierbei stehen wir beratend zur Seite.

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